Neue Impressumspflichten für Videos auf Webseiten

Als Betreiber einer Website oder eines Social-Media-Profils, auf der Besucher Videos abrufen können, solltest du dein Impressum auf Aktualität überprüfen. § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG erweitert die Pflichten für die Angaben im Impressum. Die Regelung betrifft vorwiegend Seiten wie YouTube oder Instagram. Aber auch deine eigene Homepage oder Shop sind möglicherweise betroffen, wenn du dort Videos zeigst.

Wann bist du von den neuen Impressumspflichten betroffen?

Die Pflichten treffen dich, wenn du „Anbieter audiovisueller Medien“ bist. Das sind im Prinzip alle Videos deren Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung sind oder eben der kommerziellen Kommunikation dienen. Als Faustformel kannst du davon ausgehen, dass alle Videos darunter fallen, die du im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit durchführst.

Unabhängig von der Art bist du nur betroffen, wenn

  • du auf deiner Seite mehr als fünf Videos anbietest oder
  • du über 500 Abonnenten hast oder
  • deine Videos über 500.000 Mal abgerufen wurden.

Die länge der Videos ist dabei egal, auch ob du die Videos selbst erstellt hast oder ob diese erstellt wurden.

Was musst du ändern?

Die Änderungen sind relativ leicht umzusetzen. Du musst lediglich den Mitgliedstaat angeben, in dem dein Unternehmen sitzt und die zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde.

Der Mitgliedstaat ist in der Regel schon über deine Adresse abgedeckt, die du ohnehin im Impressum benötigst (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG). Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, fügst du in die Adresse noch den Zusatz „Deutschland“ ein, oder eben das Land in dem dein Unternehmen sitzt.

Bei der Aufsichtsbehörde kannst du die Landesmedienanstalt angeben, die für dein Bundesland zuständig ist. Eine Übersicht findest du hier: www.die-landesmedienanstalten.de (Ein Klick auf das Bundesland zeigt dir die richtige Anstalt). Füge hier einfach am Ende deines Impressums folgenden Passus ein (Beispiel für Thüringen):

Zuständige Aufsichtsbehörde nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 DDG:

Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt

Das wars.

Was passiert, wenn du nichts machst?

Immer wieder lese und höre und werde darauf angesprochen, dass bei einem falschen Impressum Abmahnungen drohen. Tatsächlich gab es vor einigen Jahren viele Abmahnungen in diesem Bereich. Gerichte haben allerdings den Streitwert (nach dem sich die Anwaltsgebühren berechnen) so niedrig angesetzt, dass solche Abmahnungen kaum noch wirtschaftlich abgehandelt werden können. Die reale einer Abmahnung sollte dich also nicht um den Schlaf bringen. Eine Ausnahme gibt es, wenn du ggf. ohnehin schon mit einem Wettbewerber im Clinsch liegst. Bei solchen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen wird dann oft jeder Strohalm genutzt, um dem Gegner eins auszuwischen.

Unabhängig von der Gefahr einer Abmahnung können die Landesmedienanstalten Bußgelder verhängen (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 TMG), wenn du deinen Impressumspflichten nicht nachkommst. Die Bußgelder können theoretisch bis 50.000 EUR gehen, was ich in der Praxis bei solchen Verstößen für unrealistisch halte. Vermutlich wird hier eher die freundliche Aufforderung kommen, das Impressum zu korrigieren.

Empfehlung

Du solltest dein Impressum anpassen, wenn du Videos auf deiner Seite veröffentlichst oder einen Kanal bei YouTube oder einem anderen sozialen Netzwerk betreibst und dort Videos hast. Das ganze solltest du unabhängig von der Zahl deiner Abonnenten machen und auch unabhängig von der Anzahl der Abrufe und der Videos an sich. Diese Zahlen können sich ändern und dann musst du das Impressum ggf. ohnehin anpassen.

Der Aufwand ist gering und vermutlich in 10 Min. umsetzbar. Auch wenn real vermutlich keine Abmahnungen drohen oder Bußgelder, ist das eine Baustelle, die du einfach nicht benötigst.

Wenn du dein Impressum anpasst, solltest du vielleicht auch direkt noch einmal schauen, ob deine Datenschutzinformationen auf deiner Webseite noch aktuell sind. Warum es wichtig ist, die Datenschutzinformationen regelmäßig zu aktualisieren, erfährst du in diesem Blogbeitrag: Warum die regelmäßige Aktualisierung der Datenschutzhinweise deiner Webseiten wichtig ist. Bei Bedarf kannst du dann deine Datenschutzinformationen ganz einfach neu erstellen, mit unserem kostenlosen Datenschutz Generator.

Hier geht es zum Video

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