Datenschutzaudit
Im Rahmen eines Datenschutzaudit werden alle datenschutzrelevanten Prozesse eines Unternehmens auf die Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Anforderungen überprüft. Mit einem Datenschutzaudit wird also festgestellt, ob das Unternehmen und die internen Prozesse alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Externer Datenschutzbeauftragter
Wir übernehmen die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG 2018 für Ihr Unternehmen.
Für viele Unternehmen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Diese Aufgabe kann sowohl durch einen Mitarbeiter des Unternehmens (betrieblicher Datenschutzbeauftragter) erfüllt werden, sofern dieser die erforderliche Sachkunde besitzt, als auch durch einen externen Datenschutzbeauftragten. Als interner Datenschutzbeauftragter scheiden bereits manche Personen aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen aus. Das sind etwa die Geschäftsführung, Verantwortliche für IT-Sicherheit oder Prokuristen. Darüber hinaus unterliegt der betriebliche Datenschutzbeauftragte einem gesondertem Kündigungsschutz. Diese Nachteile können durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten vermieden werden.
Workshops
Wir schulen ihre Mitarbeiter im Datenschutz. Außerdem stehen für Trainings der internen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.