Update Datenschutz No. 16

Irgendwie schaffe ich meine angekündigte Frequenz von einem Newsletter pro Monat nicht wirklich. Damit ich mich hier ein wenig mehr selbst diszipliniere, werde ich die Frequenz ein wenig erhöhen und versuchen, den Newsletter ganze zweimal im Monat zu schreiben. Klingt komisch, funktioniert aber manchmal hervorragend bei mir.

Wenn du aus dem Fenster schaust, stellst du wahrscheinlich fest, dass es langsam Herbst wird. Ich habe die Winterreifen jedenfalls schon aufgezogen. Das liegt aber eher an einem Urlaub in Südtirol und dass am Tag der Anreise Glatteis und starker Schneefall angekündigt war. Wie auch immer. Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir stehen kurz vor dem letzten Quartal, und damit wird es Zeit, dass du noch ein paar To-dos abarbeitest, die du regelmäßig erledigen solltest.

Wie oft sollte man eine Datenschutzschulung durchführen?

Eines dieser To-dos ist die Datenschutzschulung für deine Mitarbeitenden. Falls du diese schon hinter dir hast, ist alles gut, wenn nicht, wird es Zeit.Ich werde dabei immer wieder gefragt, wie oft man eine solche Mitarbeiter-Schulung machen sollte. Tatsächlich gibt es hier keine genauen gesetzlichen Vorgaben. Also du wirst nirgends in der DSGVO eine genaue Vorgabe finden, dass du mindestens einmal im Jahr oder einmal im Monat eine Datenschutzschulung durchführen musst.

Experten empfehlen, dass die Schulung wenigstens einmal im Jahr durchgeführt werden muss. Wie man auf diese Zahl kommt, kann ich dir tatsächlich auch nicht genau sagen. Recherchen haben mich hier jedenfalls nicht weitergeführt. Vermutlich hat irgendwann einmal jemand gesagt, einmal im Jahr ist gut, und jetzt stützt sich jeder auf diese Quelle. Das wäre zumindest für mich eine plausible Erklärung. Da sich aber vermutlich auch die Datenschutzbehörden aus keinen anderen Quellen informieren werden, lautet auch meine Empfehlung, einmal im Jahr solltest du die Schulung durchführen, mindestens. Je nach Einzelfall kann es sich auch öfter anbieten. Aber einmal im Jahr sollte in den meisten Fällen ausreichen.

Schulung rechtzeitig planen

Bis zum Jahreswechsel ist es nicht mehr lange hin und seien wir mal ehrlich, im Dezember hast du vermutlich ganze andere Termine als eine Datenschutzschulung. Ich glaube, niemand hat Lust, kurz vor der Weihnachtsfeier noch eine Datenschutzschulung zu machen. Ich habe das ehrlicherweise tatsächlich mal durchgezogen. Das Interesse an der Schulung war dann doch eher gering, gerade weil auch jeder Mitarbeiter wusste, dass es eine Stunde später auf den Weihnachtsmarkt gehen wird. Also zieh das lieber jetzt durch.

Umsetzung der Schulung ist frei

Wie die Schulung umgesetzt wird, ist am Ende egal, also ob du diese live mit Anwesenheit durchführst oder ob das Ganze online durchgeführt wird. Auch hier gibt es keine Vorgaben. Was alles in solch eine Schulung hineingehört, das habe ich auch hier mal zusammengefasst in einem kleinen Artikel: hier.

Wir übernehmen die Schulung deiner Mitarbeitenden

Für meine Kunden übernehme ich die Schulung selbstverständlich je nach Wunsch entweder live in Präsenz oder online via Zoom oder Teams. Das gehört dazu und ist je nach Paket das du gebucht hast schon dabei. Alternativ kannst du natürlich auch unser Online-Tool nutzen. Jeder Mitarbeitende kann dann dann die Schulung zu einer beliebigen Zeit durchführen, ganz bequem am Rechner. Nach der Schulung gibt es einen Schulungsnachweis. Das Ganze wird in unserer App hinterlegt, sodass du auch immer den Nachweis hast, dass deine Mitarbeiter geschult sind. Für unsere Kunden ist das natürlich in der monatlichen Pauschale ebenfalls dabei.

Eine Live-Schulung oder die Lösung über die App kannst du natürlich auch buchen, wenn du (noch) kein Datenschutzkunde bei mir bist. Sprich mich bei Interesse einfach an.

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DDG