Hurra, hurra, das DDG ist da!

Am 13.05.2024 wurde das DDG (Digitale Dienste Gesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist seit dem 14.05.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das altbekannte TMG außer Kraft. Das TMG hatte bisher in den §§ 5, 6 TMG die Pflichtangaben deines Impressums geregelt. Diese findest du jetzt in §§ 5, 6 DDG.

Next Steps

Damit dein Impressum weiter Up-to-date ist, solltest du also ein paar kleine Änderungen vornehmen:

Das Einfachste ist, wenn du den konkreten Hinweis auf das Gesetz einfach weglässt. Vorgeschrieben ist dieser Hinweis nämlich nicht. Das heißt jetzt nicht, dass du die Pflichtangaben wie Name des Verantwortlichen oder Adresse weglassen darfst. Es geht nur um den Hinweis auf das Gesetz selbst. Z. B. kannst du dir Formulierungen wie „Angaben gemäß § 5 TMG“ oder „Angaben gemäß §§ 5, 6 DDG“ sparen.

Alternativ kannst du auch einfach „TMG“ durch „DDG“ ersetzen.

Datenschutz?

Das Ganze hat natürlich erst mal nichts mit Datenschutz zu tun. Aber die Webseite ist dein Aushängeschild und das Erste, was Besucher eventuell von deinem Unternehmen sehen. Da sollte man so wenig wie möglich Baustellen haben.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Vermutlich wird nichts passieren, wenn du nichts machst. Aber es ist eine gesetzliche Anforderung, die eben erfüllt werden muss. Die oft angedrohten Abmahnungen wegen eines fehlerhaften Impressums gab es mal. Seit einigen Jahren passiert hier aber nichts mehr. Die Streitwerte, also das wonach die anwaltlichen Gebühren bemessen werden, sind hier so gering, dass es sich eigentlich nicht lohnt. Ausschließen kann man es trotzdem nicht ganz.

Am Ende ist der „Imageverlust“ wegen einer „fehlerhaften Webseite“ vermutlich das größte Übel, das dir hier droht. Insofern würde ich das Thema einfach kurz anfassen.

Und wenn du schon mal dabei bist

Ja und wenn du schon mal dabei bist deine Webseite auf einen aktuellen Stand zu bringen, dann schau dir auch gleich mal deine Datenschutzinformationen an. Die können tatsächlich mehr Probleme verursachen. Warum? Das habe ich dir hier mal zusammengeschrieben.

Mit meinem kostenlosen Datenschutz-Generator kannst du dir auch direkt deine Datenschutzinformationen zurechtbasteln.

Außerdem solltest du auch mal schauen, ob du ggf. den erweiterten Pflichten im Impressum für Anbieter von audiovisuellen Medien unterliegst.

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