Update Datenschutz No.18

Willkommen zum ersten Update Datenschutz in 2025! Ich hoffe, du bist gut ins neue Jahr gestartet. Ich bin aus dem Urlaub zurück und damit wird es Zeit für das erste Update. Der Januar hat direkt mit einigen spannenden Themen und wichtigen Urteilen im Bereich Datenschutz begonnen. Damit du den Durchblick behältst, habe ich dir die wichtigsten Ereignisse und Blogartikel zusammengefasst. Also, los geht’s!

Grundlagen-Check: Was ist eigentlich Datenschutz?

Ich haben immer mal das Thema, warum dieser ganze Aufwand um Datenschutz eigentlich sein muss: In meinem Blogartikel „Was ist Datenschutz?“ erklären wir die Basics.

Organisation ist alles: Datenschutz im Unternehmen richtig aufstellen

Die richtige Umsetzung des Datenschutzes scheitert meines Erachtens oft an der falschen Organisation. Im Artikel „Organisation des Datenschutzes im Unternehmen“ erkläre ich dir, wie du das Ganze richtig hinbekommst. Ohne klare Regeln wird’s chaotisch. Damit das klappt, haben wir auch eine Musterrichtlinie zur Verfügung gestellt.

Datenschutz-Jahresplan: Gut geplant ist halb gewonnen

Datenschutz ist kein One-Night-Stand und will gepflegt werden wie eine gute Beziehung. Das bedeutet, dass wir ein paar Themen immer wieder anfassen sollten. Im Blogbeitrag „Jahresplan Datenschutz mit Checkliste“ erkläre ich dir, was die wichtigsten Aufgaben für das Jahr sind. Bonus: Du bekommst eine praktische Checkliste an die Hand. So verlierst du keine wichtigen Termine und Fristen aus den Augen.

Datenschutzaudit leicht gemacht

Apropos Checkliste: Ein Datenschutzaudit ist meist bei vielen Unternehmen der Anfang einer langen glücklichen Beziehung. Warum? Weil es die perfekte Gelegenheit ist, deinen Datenschutz auf Herz und Nieren zu prüfen. Mit unserer Checkliste Datenschutzaudit behält du den Überblick.

Haftung für KI: Wer ist verantwortlich?

Und auch 2025 wird uns das Thema KI beschäftigen. Aber wer haftet eigentlich, wenn KI Mist baut? Genau das erklären wir im Artikel „Haftung für KI„.

Nennung von Mitarbeiternamen in Onlinebewertungen – erlaubt oder nicht?

Nicht unbedingt ein reines Datenschutzthema, aber trotzdem wichtig: Darf der Name eines Mitarbeiters in einer Onlinebewertung genannt werden oder nicht? Die Antwort darauf ist leider nicht ganz so eindeutig, die Rechtsprechung ist mau. Im Blogbeitrag „Nennung des Namens eines Mitarbeiters in einer Onlinebewertung ?“ habe ich mir das Thema mal näher angeschaut.

Aus der Rechtsprechung

Während ich im Urlaub war, war es der EuGH nicht und hat ein spannendes Urteils veröffentlicht:

Im Urteil (C‑394/23 – Mousse ./. SNCF Connect) vom 09.01.2025 stellt der EuGH klar, dass du eine Verarbeitung nicht auf ein berechtigtes Interesse Stützen kannst, wenn du der betroffenen Person dieses Interesse nicht vorher mitgeteilt hast. Das sollte nach Art. 13. Abs. 1 Buchst. F) DSGVO eigentlich klar sein. Offenbar vergessen Unternehmen die Mitteilung trotzdem. Prüfe hier also noch eimal deine Datenschutzinformationen auf Lücken. Ansonsten droht hier eine rechtswidrige Verarbeitung.

Im selben Urteil stellt der EuGH klar, dass die „Verarbeitung personenbezogener Daten hinsichtlich der Anrede der Kunden, die darauf abzielt, die geschäftliche Kommunikation aufgrund ihrer Geschlechtsidentität zu personalisieren, weder objektiv unerlässlich noch wesentlich für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrags erscheint und daher nicht als für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich angesehen werden kann“. Die Rechtsgrundlage des Art. 6 Satz 1 Lit. b) DSGVO fällt also weg. Damit bleiben zumindest Einwilligung und berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage.

Fazit

Das war es auch schon mit dem ersten Update in 2025. Wenn du Fragen zu einem der Themen hast oder Hilfe bei der Umsetzung brauchst, melde dich einfach. Und falls dir der Newsletter gefallen hat, leite ihn doch an Kollegen oder Bekannte weiter, die ebenfalls mit Datenschutz zu tun haben.

Bis zum nächsten Update – bleib dran und datenschutzkonform! 😉

Beste Grüße

André von der Landgraf Datenschutz

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