Datenschutz Beratung
Datenschutz leicht gemacht – damit du ruhig schlafen kannst.
- zertifiziert als DSB-TÜV und CIPP/E
- mehr als 10 Jahre Erfahrung im Datenschutz
- externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen
Datenschutzberater für dein Unternehmen
Datenschutz auf höchstem Niveau
Datenschutz ist heutzutage ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Unternehmens. Mit meiner Datenschutz-Beratung sorge ich dafür, dass dein Unternehmen DSGVO-konform bleibt und optimal geschützt ist.
Meine Leistungen der Datenschutz Beratung
Meine Datenschutz Beratung deckt ein breites Spektrum ab, um sicherzustellen, dass dein Unternehmen bestens aufgestellt ist:
Datenschutz ist meine Priorität. Als Fachanwalt für IT-Recht mit über 10 Jahren Erfahrung im Datenschutz biete ich maßgeschneiderte Datenschutzlösungen für dein Unternehmen. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV, CIPP/E) stehe ich dir mit Rat und Tat zur Seite.
André Stämmler
Fachanwalt für IT-Recht
Warum ist Datenschutz Beratung sinnvoll und wer benötigt sie?
Datenschutz Beratung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass dein Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und teure Datenschutzverletzungen vermieden werden. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft dabei, interne Ressourcen zu schonen, und bringt wertvolles Fachwissen mit.
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, sollte sich mit Datenschutzberatung auseinandersetzen. Besonders relevant ist dies für Unternehmen, die:
- Eine große Menge an personenbezogenen Daten verarbeiten.
- Sensible Daten verarbeiten, z.B. im Finanz- oder Gesundheitssektor.
- Regelmäßig mit Datenschutzanfragen und -beschwerden konfrontiert sind.
Vorteile der Datenschutz Beratung
- Rechtssicherheit: Du kannst sicher sein, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Risiko-Minimierung: Durch präventive Maßnahmen werden Datenschutzverletzungen vermieden.
- Kosteneffizienz: Externe Beratung spart interne Ressourcen und kann kostengünstiger sein als eine eigene Datenschutzabteilung.
- Expertise: Zugang zu spezialisierten Fachkenntnissen und aktuellen Entwicklungen im Datenschutzrecht.
Verstöße vermeiden!
Risiken bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen
Das Missachten von Datenschutzbestimmungen kann für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Finanzielle Strafen sind nur der Anfang – Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Doch die Kosten gehen weit darüber hinaus: Der Aufwand für die Behebung von Datenschutzverstößen ist enorm und kann erhebliche Ressourcen binden. Hinzu kommt der Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern, der oft schwer wiederherzustellen ist.
Kosten – Datenschutzberatung für Unternehmen
Im Rahmen meiner Datenschutzberatung biete ich verschiedenen Paketen an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen meiner Kunden:innen gerecht zu werden:
100,- Eur
Preis pro Monat zzgl. Ust.
Externer Datenschutzbeauftragter
Ich übernehme die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten inkl. der Meldung an die Behörde und Benennung in den Datenschutzhinweisen
Zugriff Datenschutz-App
Du erhältst Zugriff auf die Webapp, um alle datenschutzrechtlichen Themen zentral zu verwalten.
Vorlagen und Muster
Du erhältst Zugriff auf meine Vorlagen und Muster
Beratungskontingent:
Abrechnung
nach Zeitaufwand
200,- Eur
Preis pro Monat zzgl. Ust.
Externer Datenschutzbeauftragter
Ich übernehme die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten inkl. der Meldung an die Behörde und Benennung in den Datenschutzhinweisen
Zugriff Datenschutz-App
Du erhältst Zugriff auf die Webapp, um alle datenschutzrechtlichen Themen zentral zu verwalten.
Vorlagen und Muster
Du erhältst Zugriff auf meine Vorlagen und Muster
Beratungskontingent:
Abrechnung nach Zeitaufwand
(1 Stunde pro Monat inkl.)
500,- Eur
Preis pro Monat zzgl. Ust.
Externer Datenschutzbeauftragter
Ich übernehme die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten inkl. der Meldung an die Behörde und Benennung in den Datenschutzhinweisen
Zugriff Datenschutz-App
Du erhältst Zugriff auf die Webapp, um alle datenschutzrechtlichen Themen zentral zu verwalten.
Vorlagen und Muster
Du erhältst Zugriff auf meine Vorlagen und Muster
Beratungskontingent:
Abrechnung nach Zeitaufwand
(3 Stunden pro Monat inkl.)
Preis auf Anfrage
Mein Master of the Universe Paket deckt alles ab, ganz nach deinen Wünschen. Hier handeln wir ganz indivduell aus, was du brauchst! Das Paket solltest du wählen wenn du intensiv mit datenschutzrechtlichen Themen in Berührung stehst.
* Das Einsteigerpaket ist geeignet für kleinere Unternehmen, die zwar eine Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder wollen, aber in der Regel keine größeren Berührungspunkte mit dem Datenschutz haben.
* Du solltest das Fortgeschrittenenpaket wählen, wenn du ab und zu Themen im Firmen Datenschutz hast.
* Ich empfehle dir das Expertenpaket, wenn dein Unternehmen regelmäßig Themen für einen Datenschutzbeauftragten hat.
Sicherheit durch Expertise – Datenschutz, dem du vertrauen kannst.
Häufige Fragen zur Datenschutz Beratung für Unternehmen
FAQ
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, sollte einen Datenschutzbeauftragten bestellen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Nach Art. 37 DSGVO musst du einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn die Kerntätigkeit deines Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 DSGVO oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 DSGVO besteht.
Das erleichtert es auf den ersten Blick nicht, zumindest, wenn du nicht in die zweite Konstellation (Verarbeitung nach Artikel 9) fällst.
Ergänzend zu Art. 37 DSGVO stellt deshalb § 38 BDSG klar, dass du einen Datenschutzbeauftragten für dein Unternehmen bestellen musst, wenn sich in deinem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Nein, ein Datenschutzbeauftragter muss über spezifische Fachkenntnisse und Erfahrungen im Datenschutzrecht verfügen.
Art. 37 DSGVO fordert, dass der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt wird, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt.
Unabhängig von der Qualifikation scheiden Personen als Datenschutzbeauftragte aus, wenn diese die Tätigkeit nicht neutral ausführen können. Wenn dein Datenschutzbeauftragter noch weitere Aufgaben im Unternehmen wahrnimmt, musst du sicherstellen, dass diese beiden Tätigkeiten nicht in Konflikt geraten. Typische Konfliktsituationen sind z. B. bei leitenden Angestellten, Prokuristen oder Geschäftsführern gegeben. Diese scheiden als Datenschutzbeauftragte in der Regel aus. Gleiches gilt in der Regel für den IT-Sicherheitsbeauftragten.
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, berät das Unternehmen und schult die Mitarbeiter.
Nach Art. 39 DSGVO hat der Datenschutzbeauftragte zumindest folgende Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
- Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
- Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO;
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt umfangreiches Fachwissen mit und ist oft kosteneffizienter als ein interner Beauftragter.
Sofern einer deiner Mitarbeiter die fachliche Qualifikation aufweist und keine Konflikte mit seiner sonstigen Tätigkeit bestehen, kannst du auch einen deiner Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragter bestellen. Hier musst du dir aber klarmachen, dass der Datenschutzbeauftragter Kündigungsschutz genießt. Dieser Schutz gilt sogar bis ein Jahr nach seiner Abbestellung. Unabhängig davon erleben wir es häufig, dass dem internen Datenschutzbeauftragten nicht genügend Freiraum für diese Tätigkeit eingeräumt wird. Darunter leidet das Thema selbstverständlich. Offizielle ist dann zwar ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Wenn es hart auf hart kommt, kann das aber nach hinten losgehen. Ein externer Datenschutzbeauftragter für dein Unternehmen hat den Vorteil, dass dieser in der Regel nichts anderes macht als Datenschutz. Außerdem kann hier die Zusammenarbeit in der Regel unkomplizierter beendet werden.
Wir übernehmen gerne diese Tätigkeit in deinem Unternehmen.
Die Kosten variieren je nach Leistungsumfang und können in meinen maßgeschneiderten Paketen eingesehen werden. Der günstigste Tarif beginnt bei 100 EUR im Monat zzgl. USt. Dafür erhältst du Zugang zu meiner App und ich übernehme offiziell die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter für dein Unternehmen. Außerdem hast du in diesem Paket 5 Stunden pro Jahr Beratung inklusive.
Lassen Sie uns persönlich sprechen!
Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten, während Informationssicherheit alle Daten und Informationssysteme umfasst, um deren Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Eine professionelle Datenschutzberatung hilft dabei, alle Anforderungen der DSGVO zu verstehen und umzusetzen, um Compliance sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.
Kontakt
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Für deine Fragen nehme ich mir gerne Zeit.
André Stämmler
Fachanwalt für IT-Recht
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