Lead Forensics und Datenschutz

Du setzt auf einer Webseite Lead Forensics ein und bist dir nicht sicher, was du beim Datenschutz beachten musst? Wir erklären es dir. Und am Ende findest du noch eine Musterformulierung für deine Datenschutzhinweise.

Was macht Lead Forensics?

Lead Forensics ist ein Marketing-Tool, mit dem du unter allen Besuchern deiner Webseite Firmen identifizieren kannst. Das ist besonders interessant, wenn du ausschließlich oder überwiegend im B2B-Bereich unterwegs bist. Lead Forensics vergleicht dabei die IP-Adresse des Besuchers deiner Webseite mit einer internationalen Datenbank und liefert wichtige Informationen wie Firmennamen und Firmensitz. Hierdurch kannst du sehen, welcher potenzielle B2B-Kunde sich für deine Webseite interessiert.

Musst du Lead Forensics in deiner Datenschutzerklärung erwähnen?

Kurze Antwort: ja. Bei Lead Forensics geht es in erster Linie um Daten von Unternehmen. Das sind in der Regel keine personenbezogenen Daten, jedenfalls wenn diese nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden können. Dennoch verarbeitet Lead Forensics zunächst die IP-Adresse und die ist, zumindest wenn es eine dynamische IP-Adresse ist, ein personenbezogenes Datum (EuGH vom 16.10.2016 – C‑582/14). Aber selbst eine statische IP-Adresse könnte theoretisch ein personenbezogenes Datum sein. Ebenso verarbeitet Lead Forensics in seiner Datenbank den Geschäftsnamen, Namen und Vornamen von Entscheidern und deren E-Mail-Adressen, außerdem Telefonnummern, Branchen und Umsatz. Insofern musst du davon ausgehen, dass hier personenbezogene Daten verarbeitet werden. Damit musst du die Verwendung in deine Datenschutzhinweise aufnehmen.

Einwilligung oder berechtigtes Interesse für die Verwendung von Lead Forensics?

Seit dem „Planet 49“ Urteil des EuGH und dem Inkrafttreten des § 25 TTDSG ist in der allgemeinen Wahrnehmung das Tracking nur noch mit Einwilligung zulässig. Ganz so ist es aber nicht. Sowohl bei Planet 49 also auch bei § 25 TTDSG geht es um Cookies, und die Speicherung von Informationen im Endgerät des Besuchers deiner Webseite. § 25 TTDSG bezieht zwar auch noch das Auslesen von Informationen mit ein, die im Endgerät deines Besuchers gespeichert sind. All das trifft aber technisch gesehen beim Einsatz von Lead Forensics nicht zu. Lead Forensics nutzt lediglich die IP-Adresse. Damit ist eigentlich klar, dass der Einsatz keine Einwilligung benötigt, eigentlich. Faktisch kann man sich wahrscheinlich sehr gut streiten, ob alleine die Verarbeitung der IP-Adresse ein Anwendungsfall des § 25 TTDSG ist oder nicht. Es ist jedenfalls nicht abschließend geklärt, ob du für den Einsatz von Lead Forensics eine Einwilligung benötigst oder das Ganze auch über das berechtigte Interesse regeln kannst.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, solltest du mit einer Einwilligung arbeiten.

Was musst du sonst noch beachten?

Für einen rechtssicheren Einsatz von Lead Forensics solltest du einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Lead Forensics abschließen. Ansonsten solltest du natürlich deine Datenschutzhinweise auf deiner Webseite anpassen. Wenn du den Einsatz von Lead Forensics über eine Einwilligung abdeckst, solltest du auch noch dein Consent-Management entsprechend anpassen. Deckst du den Einsatz über das berechtigte Interesse, musst du eine Interessenabwägung durchführen.

Lead Forensics in den Datenschutzhinweisen

Du kannst den nachfolgenden Baustein für deine eigenen Datenschutzhinweise nutzen. Wenn du den Baustein für deine Kunden willst, würde ich mich vorher über eine kurze Rückfrage freuen.

Ich habe den Baustein mit bestem Wissen erstellt, kann aber nicht garantieren, dass er „rechtssicher“ ist. Eine anwaltliche Beratung oder die Beratung durch einen Datenschutzbeauftragten kann er erst recht nicht ersetzen. Das Muster ist nur der Baustein für Lead Forensics für deine Datenschutzerklärung. Dein Consent-Management, Auftragsverarbeitungsvertrag mit Lead Forensics usw. ist damit noch nicht abgedeckt.

Der Baustein geht von der Einwilligung als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung aus. Als Alternative kannst du unter Berücksichtigung meiner Ausführungen von oben, auch auf das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage setzen. In diesem Fall würde ich den Satz zur Rechtsgrundlage wie folgt ersetzen:

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Optimierung unserer Dienste und Leistungen.

Muster

Zur Optimierung unserer Dienste und Services setzen wir auf unserer Webseite Lead Forensics ein, ein Dienst der Lead Forensics, Building 3000, Lakeside, North Harbour, Portsmouth, PO6 3EN, UK.

Lead Forensics setzt keine Cookies ein. Beim Besuch unserer Webseite erhebt Lead Forensics die IP-Adresse und übermittelt diese an Lead Forensics, wo die IP-Adresse dann mit deren eigenen Datenbeständen in einer globalen Datenbank von Unternehmen und Geschäftsinformationen abgeglichen wird. Dabei werden u. a. Daten über ihr Unternehmen und die Entscheidungsträger verarbeitet, die in der Datenbank hinterlegt sind. Hier können auch personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, soziale Profile (beschränkt auf LinkedIn) sowie die geschäftliche IP-Adresse hinterlegt sein. Ein Abgleich dieser Daten mit der konkreten IP-Adresse erfolgt nicht. Lead Forensics ordnet die IP-Adresse nicht den in der Datenbank hinterlegten personenbezogenen Daten zu. Sobald der Datenabgleich erfolgt ist, wird die IP-Adresse von Lead Forensics anonymisiert.

Nach dem Datenabgleich erhalten wir von Lead Forensics die Informationen aus deren Datenbank, die der betreffenden IP-Adresse zugeordnet wurden. Hierdurch können wir sehen, wer sich für unsere Produkte interessiert. Wir erhalten von Lead Forensics den tatsächlich zurückgelegten Verlauf Ihres Besuches unserer Webseite. Dazu gehört auch eine Übersicht sämtlicher durch Sie besuchten Seiten, und wie lange Sie auf dieser Seite waren. Die Nutzung erfolgt nur mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. Weitere Informationen erhalten Sie auf: https://www.leadforensics.com/privacy-policy/. Rechtsgrundlage für den Einsatz von Lead Forensics ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerrufbar. Wir speichern und verarbeiten die Daten bis zum Widerruf der Einwilligung, sofern eine weitergehende Verarbeitung nicht durch eine andere Rechtsgrundlage gedeckt ist.

Du kannst das Muster frei nutzen auch für deine geschäftliche Seite, eine Urhebernennung ist nicht notwendig. Falls du Lust hast, kannst du uns einen Link setzen, musst du aber nicht. Du kannst mir auch eine nette Bewertung hinterlassen auf Maps: Rezension schreiben, musst du aber auch nicht.

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