Externer Datenschutzbeauftragter
- zertifiziert als DSB-TÜV und CIPP/E
- Fachanwalt für IT-Recht
- mehr als 10 Jahre Erfahrung im Datenschutz
- maßgeschneiderte Datenschutzlösungen
- Datenschutz Service für Unternehmen
Datenschutzbeauftragter für dein Unternehmen
Datenschutz auf höchstem Niveau
Als externer Datenschutzbeauftragter für Firmen berate ich umfassend zum Datenschutz und stehe dir auch als Ansprechpartner bei Auskunftsanfragen durch Betroffene Personen zur Verfügung. Bei Verfahren mit der Datenschutzbehörde übernehme ich die Kommunikation für deine Organisation.
Meine Leistungen als Datenschutzbeauftragter
Dein Partner für sicheren Unternehmens Datenschutz
Datensicherheit ist meine Priorität. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Datenschutz und fundierter IT-Rechtskenntnis biete ich dir maßgeschneiderte Lösungen für dein Unternehmen.
André Stämmler
Fachanwalt für IT-Recht
Kosten externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen
Maßgeschneiderte Datenschutzlösungen
100,- Eur
Preis pro Monat zzgl. Ust.
Externer Datenschutzbeauftragter
Ich übernehme die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten inkl. der Meldung an die Behörde und Benennung in den Datenschutzhinweisen
Zugriff Datenschutz-App
Du erhältst Zugriff auf die Webapp, um alle datenschutzrechtlichen Themen zentral zu verwalten.
Vorlagen und Muster
Du erhältst Zugriff auf meine Vorlagen und Muster
Beratungskontingent:
Abrechnung
nach Zeitaufwand
200,- Eur
Preis pro Monat zzgl. Ust.
Externer Datenschutzbeauftragter
Ich übernehme die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten inkl. der Meldung an die Behörde und Benennung in den Datenschutzhinweisen
Zugriff Datenschutz-App
Du erhältst Zugriff auf die Webapp, um alle datenschutzrechtlichen Themen zentral zu verwalten.
Vorlagen und Muster
Du erhältst Zugriff auf meine Vorlagen und Muster
Beratungskontingent:
Abrechnung nach Zeitaufwand
(1 Stunde pro Monat inkl.)
500,- Eur
Preis pro Monat zzgl. Ust.
Externer Datenschutzbeauftragter
Ich übernehme die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten inkl. der Meldung an die Behörde und Benennung in den Datenschutzhinweisen
Zugriff Datenschutz-App
Du erhältst Zugriff auf die Webapp, um alle datenschutzrechtlichen Themen zentral zu verwalten.
Vorlagen und Muster
Du erhältst Zugriff auf meine Vorlagen und Muster
Beratungskontingent:
Abrechnung nach Zeitaufwand
(3 Stunden pro Monat inkl.)
Preis auf Anfrage
Mein Master of the Universe Paket deckt alles ab, ganz nach deinen Wünschen. Hier handeln wir ganz indivduell aus, was du brauchst! Das Paket solltest du wählen wenn du intensiv mit datenschutzrechtlichen Themen in Berührung stehst.
* Das Einsteigerpaket ist geeignet für kleinere Unternehmen, die zwar eine Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder wollen, aber in der Regel keine größeren Berührungspunkte mit dem Datenschutz haben.
* Du solltest das Fortgeschrittenenpaket wählen, wenn du ab und zu Themen im Firmen Datenschutz hast.
* Ich empfehle dir das Expertenpaket, wenn dein Unternehmen regelmäßig Themen für einen Datenschutzbeauftragten hat.
Vertraue als Fachanwalt für IT-Recht auf meine längjährige Erfahrung im Datenschutz.
Weitere Leistungen
Für jeden das Passende
Als dein EU-Vertreter biete ich dir professionelle Unterstützung, um deine Compliance zu gewährleisten. Ich übernehme die Korrespondenz mit EU-Aufsichtsbehörden und halte dich stets über Änderungen der Datenschutzgesetze informiert.
Als Coach biete ich dir maßgeschneiderte Datenschutzpakete mit allen notwendigen Vorlagen und individuellen Anpassungen. Ein vollständiges Audit sorgt dafür, dass du datenschutzrechtlich abgesichert bist.
Häufige Fragen zu einem Datenschutzbeauftragten für Unternehmen
FAQ
Nach Art. 37 DSGVO musst du einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn die Kerntätigkeit deines Unternehmens in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 DSGVO oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 DSGVO besteht.
Das erleichtert es auf den ersten Blick nicht, zumindest, wenn du nicht in die zweite Konstellation (Verarbeitung nach Artikel 9) fällst.
Ergänzend zu Art. 37 DSGVO stellt deshalb § 38 BDSG klar, dass du einen Datenschutzbeauftragten für dein Unternehmen bestellen musst, wenn sich in deinem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Art. 37 DSGVO fordert, dass der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt wird, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt.
Unabhängig von der Qualifikation scheiden Personen als Datenschutzbeauftragte aus, wenn diese die Tätigkeit nicht neutral ausführen können. Wenn dein Datenschutzbeauftragter noch weitere Aufgaben im Unternehmen wahrnimmt, musst du sicherstellen, dass diese beiden Tätigkeiten nicht in Konflikt geraten. Typische Konfliktsituationen sind z. B. bei leitenden Angestellten, Prokuristen oder Geschäftsführern gegeben. Diese scheiden als Datenschutzbeauftragte in der Regel aus. Gleiches gilt in der Regel für den IT-Sicherheitsbeauftragten.
Nach Art. 39 DSGVO hat der Datenschutzbeauftragte zumindest folgende Aufgaben:
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;
- Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
- Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO;
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Sofern einer deiner Mitarbeiter die fachliche Qualifikation aufweist und keine Konflikte mit seiner sonstigen Tätigkeit bestehen, kannst du auch einen deiner Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragter bestellen. Hier musst du dir aber klarmachen, dass der Datenschutzbeauftragter Kündigungsschutz genießt. Dieser Schutz gilt sogar bis ein Jahr nach seiner Abbestellung. Unabhängig davon erleben wir es häufig, dass dem internen Datenschutzbeauftragten nicht genügend Freiraum für diese Tätigkeit eingeräumt wird. Darunter leidet das Thema selbstverständlich. Offizielle ist dann zwar ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Wenn es hart auf hart kommt, kann das aber nach hinten losgehen. Ein externer Datenschutzbeauftragter für dein Unternehmen hat den Vorteil, dass dieser in der Regel nichts anderes macht als Datenschutz. Außerdem kann hier die Zusammenarbeit in der Regel unkomplizierter beendet werden.
Wir übernehmen gerne diese Tätigkeit in deinem Unternehmen.
Je nach Umfang haben wir verschiedene Modelle. Der günstigste Tarif beginnt bei 100 EUR im Monat zzgl. USt. Dafür erhältst du Zugang zu meiner App und ich übernehme offiziell die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter für dein Unternehmen. Außerdem hast du in diesem Paket 5 Stunden pro Jahr Beratung inklusive.
Lassen Sie uns persönlich sprechen!
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Vom Datenschutzexperten beraten lassen
Ich freue mich auf deine Nachricht!
Für deine Fragen nehme ich mir gerne Zeit.
André Stämmler
Fachanwalt für IT-Recht
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- Das Beratungsgespräch ist 100% kostenlos und ganz unverbindlich.
- Gemeinsam finden wir heraus, was die beste Datenschutzlösung für dich ist.
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