Als Rechtsanwalt bin ich jetzt seit mehr als 12 Jahren im Datenschutz tätig. 2014 habe ich die Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten DSB-TÜV erlangt. Jetzt, nach fast 10 Jahren war es dann mal Zeit das Ganze auf ein etwas internationaleres Niveau zu heben.

Mit Datum 19.12.2023 habe ich die ANSI-akkreditierte Zertifizierung Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) durch die International Association of Privacy Professionals (IAPP) erworben.

Die Zertifizierung ist etwas internationaler angelegt und passt auch besser auf die nunmehr geltende DSGVO. Bei meiner ersten Zertifizierung 2014 als Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV galt noch das alte BDSG.

CIPP

Der CIPP ist ein weltweiter Standard für Datenschutzzertifizierungen. Der CIPP wurde von der IAPP entwickelt und eingeführt und ist ein weltweit breit angelegtes Programm für die Zertifizierung im Bereich Datenschutz und Privatsphäre.

Das CIPP/E ist eine Zertifizierung speziell für europäische Datenschützer. Das CIPP/E umfasst paneuropäische und nationale Datenschutzgesetze, das europäische Modell für die Durchsetzung des Datenschutzes, wichtige Datenschutzterminologie und praktische Konzepte für den Schutz personenbezogener Daten und den grenzüberschreitenden Datenverkehr.

Neben den CIPP/E gibt es noch den CIPP/A für Asien, den CIPP/C für Kanada und den CIPP/US für U.S. private-rector sowie den CIPP/G für U.S. Government (Existing holders only).

Neben dem CIPP gibt es noch Zertifizierungen im Bereich CIPM (Certified Information Privacy Manager) und CIPT (Certified Information Privacy Technologist).

Über die IAPP

Die International Association of Privacy Professionals (IAPP) ist die größte und umfassendste globale Gemeinschaft und Ressource im Bereich des Datenschutzes. Die IAPP wurde im Jahr 2000 gegründet und ist eine gemeinnützige Organisation. Sie trägt dazu bei, den Berufsstand der Datenschutzbeauftragten weltweit zu definieren, zu unterstützen und zu verbessern. Weitere Informationen über die IAPP findest du unter www.iapp.org.

 

EuGH C-340/21Datenschutz umsetzen im Unternehmen