Als Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU) sind Sie unter Umständen verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten, wenn Sie personenbezogene Daten von Personen verarbeiten die sich in der EU aufhalten. Eine wichtige Anforderung der DSGVO ist dabei die Benennung eines EU-Vertreters nach Artikel 27.
Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung als EU-Vertreter nach Art. 27 DS-GVO, um Ihre Compliance mit der DSGVO zu gewährleisten. Als zuverlässiger Partner stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, die Anforderungen der DSGVO einzuhalten.
Als erfahrener externer Datenschutzbeauftrager unterstützte ich Sie bei der Identifizierung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und übernehme die Korrespondenz und die Vertretung gegenüber den Aufsichtsbehörden der EU. Wir stellen sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente bereitstellen, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Behörden zu gewährleisten.
Als Ihr EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO sorgen wir dafür, dass Sie jederzeit auf dem neuesten Stand der DSGVO-Anforderungen sind. Wir informieren Sie über die Änderungen in der Gesetzgebung und stellen sicher, dass Sie stets korrekt und effektiv auf Verstöße gegen den Datenschutz reagieren.
Unser Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir uns um den Datenschutz kümmern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihnen als EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO helfen können.
Wann benötigen Sie einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO
Nach Art. 27 DSGVO benötigen Sie als Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU) einen in der EU ansässigen Vertreter, wenn Sie
- personenbezogene Daten von Bürgern verarbeiten die sich in der EU befinden und
- die Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht betroffenen Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder
- das Verhalten betroffener Personen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der Union erfolgt.
Erfolgt die Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Anbieten von Waren und Dienstleistungen, ist es egal, ob von diesen betroffenen Personen eine Zahlung zu leisten ist.
Wie benenne ich den EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO
Sie müssen den EU-Vertreter schriftlich benennen.
Was sind unsere Aufgaben als Ihr EU-Vertreter?
Als EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO sind wir Anlaufstelle für Datenschutz in Europa für ihr Unternehmen. Außerdem sind sind wir Ansprechpartner für europäische und nationale Aufsichtsbehörden sowie für die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten Ihr Unternehmen verarbeitet. Darüber unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der Pflichten der DSGVO. Dabei nehmen wir etwa Anträge von Betroffenen entgegen und leiten diese an Sie weiter oder wir stellen das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf Anforderung der Aufsichtsbehörde bereit.